AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
1.      Allgemeines
2.      Angebot
3.      Preise
4.      Zahlungsmittel und Zahlungskonditionen
5.      Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt
6.      Lieferungen und Teillieferungen
7.      Prüfpflicht
8.      Rücknahme und Umtausch
9.      Garantiebestimmungen
10.    Reparaturen
11.    Geistiges Eigentum
12.    Verleih
13.    Datenschutz
14.    Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.    Schlussbestimmungen
 
1.      Allgemeines
 
1.1    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, die über unseren Onlineshop www.shop.schweizervideo.ch oder
         in unserem Schweizer AG Shop abgeschlossen werden.
 
1.2    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Schweizer AG, Professionelle Videotechnik (nachfolgend Schweizer AG genannt) und
         dem Kunden (nachfolgend Kunde(n) genannt). Diese AGB sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der Schweizer AG und dem Kunden.
         Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Schweizer AG erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
1.3    Mit der Bestellung der Ware oder der Entgegennahme der Ware, gelten diese Bedingungen als angenommen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
 
1.4    Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, ausser sie wurden ausdrücklich und schriftlich durch die Schweizer AG akzeptiert und stehen nicht im
         Widerspruch zu den AGB der Schweizer AG.
 
1.5    Die vorliegenden Bedingungen können durch entsprechende Information an den Kunden jederzeit abgeändert oder widerrufen werden.
 
2.      Angebot
 
2.1    Unsere Angebote richten sich ausschliesslich an volljährigen, gewerblichen Kunden, Selbständige und Freiberufler.
 
2.2    Die Angebote auf unserem Webshop (www.shop.schweizervideo.ch) sind freibleibend und nicht als bindendes Angebot zu verstehen.
         Ein Auftrag (Kaufvertrag) kommt zustande, sobald der Kunde im Onlineshop, im Shop, per Telefon oder E-Mail seine Bestellung aufgibt (auch "Auftrag" genannt) und von uns
         die Auftragsbestätigung per E-Mail erhält oder durch die Auslieferung der bestellten Ware.
 
2.3    Die Schweizer AG übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der Ware, sei es aufgrund von Angeboten oder der Veröffentlichung von Preislisten, es sei denn,
         die Schweizer AG hat einen separaten, schriftlichen Vertrag mit dem Kunden vereinbart.
 
2.4    Vorbehaltlich ausdrücklich anderslautender schriftlicher Hinweise können Angebote der Schweizer AG jederzeit vor ihrer bedingungslosen Annahme zurückgezogen werden.
 
2.5    Sämtliche Produktangaben, Produktefotos, Spezifikationen, Zubehörbeziehungen etc. die auf unserem Webshop zu sehen sind, erfolgen ohne Gewähr.

3.      Preise
 
3.1    Vorbehaltlich anders lautender schriftlicher Bestimmungen haben die angegebenen Preise und die von der Schweizer AG abgegebenen Angebote eine Gültigkeit von
         15 Tagen. Sämtliche Preise, Produkte, Warenbeschreibungen, Spezifikationen und Verfügbarkeiten können jederzeit und ohne Ankündigung Ihnen gegenüber
         geändert werden.
 
3.2    Unsere Preise werden, wenn nicht anders erwähnt, netto (exkl. MwSt.) in CHF oder EUR angezeigt.
 
3.3    Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. Kosten für Verpackung, Entsorgung, Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen,
         gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, (Entsorgungs-) Gebühren und Zöllen zu tragen.
 
3.4    Im Verkaufspreis sind keine Beratungs- und Supportdienstleistungen inbegriffen.
 
3.5    Für die Preisfestlegung gilt der Zeitpunkt der Bestellung. Nachträgliche Preisschwankungen während der Auftragsausführung werden nicht berücksichtigt.
 
3.6    Die Schweizer AG kann Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigung vornehmen.
 
4.      Zahlungsmittel und Zahlungskonditionen
 
4.1    Der Kundschaft stehen die als Zahlungsmittel im Onlineshop unter „Zahlungsoptionen“ angebotenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.
 
4.2    Bei Neukunden gilt die Bezahlung der Produkte nur gegen Vorauszahlung, Kreditkarte oder bei Abholung in unserem Geschäft in Bar, EC, Twint oder Postcard.
 
4.3    Beim Kauf auf Vorauszahlung ist die Proformarechnung mit einer Fälligkeit von 5 Kalendertagen zu begleichen, ansonsten kann die Schweizer AG die Bestellung annullieren.
 
4.4    Muss ein Artikel extra bestellt werden, kann die Schweizer AG auch bei Abholung im Geschäft, die Vorauszahlung geltend machen.
 
4.5    Ein Kauf auf Rechnung ist nur für uns bekannte Kunden oder gegen eine Bonitätsprüfung möglich.
 
4.6    Bei gebührenpflichtigem Kauf auf Rechnung ist die Kundschaft verpflichtet, den Rechnungsbetrag innert 15 Kalendertagen (oder nach Vereinbarung) nach Erhalt der
         Lieferung 
ohne jeglichen (Skonto-) Abzug zu begleichen.
 
5.      Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt
 
5.1    Kommt die Kundschaft ihrer Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach, werden alle  offenen Beträge, welche die Kundschaft der Schweizer AG schuldet,
         sofort fällig und die Schweizer AG kann diese sofort einfordern. Zudem kann sie ohne weitere Mahnung alle Lieferungen von Produkten an die Kundschaft einstellen,
         bis die gesamte Forderung beglichen ist.
 
5.2    Die Schweizer AG erhebt für die 2. Mahnung eine Umtriebsentschädigung von CHF 15.– (Mahnspesen) und bei der 3. Mahnung kommt ein Verzugszins von 5% hinzu
         (anrechenbare Zeitpunkt seit Erhalt der ersten Mahnung bzw. Zahlungserinnerung).
 
5.3    Kommt der Kunde auch nach der angesetzten Nachfrist seiner Schuldenbegleichung nicht nach, kann die Schweizer AG Schadenersatz geltend machen und nach den
         Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts (OR) vorgehen.
         Zudem hat die Schweizer AG das Recht, ausstehende Schulden an externe Inkasso-Gesellschaften abzutreten.
 
5.4    Bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme (inkl. Nebenkosten) bleiben die gelieferten Produkte im Eigentum der Schweizer AG.
         Somit ist der Kunde verpflichtet, die gelieferten Produkte sorgfältig zu behandeln, solange sich diese im Eigentum von der Schweizer AG befinden.
 
5.5    Die Schweizer AG ist berechtigt einen Eintrag ins Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
 
6.      Lieferungen und Teillieferungen
 
6.1    Die bestellten Produkte können entweder im Schweizer AG Shop abgeholt werden in die ganze Schweiz und Fürstentum Liechtenstein oder an eine
         ausländische Adresse versandt werden.
 
6.2    Die Lieferung von der Schweizer AG erfolgt durch die Post oder Dritte. Grundsätzlich wird nur an die Bordsteinkante geliefert. Die aktuellen Preise sind auf
         www.schweizervideo.ch ersichtlich. Preisänderungen und Irrtümer sind vorbehalten.  Ab Lager verfügbare Artikel werden in der Regel innerhalb von 48 Stunden ausgeliefert.
 
6.3    Wünscht der Kunde eine Teillieferung, muss er dies der Schweizer AG explizit mitteilen. Die Transportkosten werden pro Lieferung in Rechnung gestellt.
 
6.4    Falls der Kunde bei der Auswahl «Abholung im  Schweizer AG Shop» die bestellten Produkte nicht innerhalb von 15 Kalendertagen seit der Abholbereitschaft in der Filiale
         abholt, kann die Schweizer AG den Vertrag auflösen (stornieren) und der Kundschaft eine Umtriebs-Entschädigung von 10% des Bestellwerts, mindestens aber CHF 50.–
         sowie den allfälligen Wertverlust der bestellten Produkte in Rechnung stellen. 
 
6.5    Bei der Zahlungsmethode «Vorauszahlung» erfolgt die Lieferung erst nach Eingang der Zahlung
 
6.6    Die von der Schweizer AG angegebene Termine und Lieferfristen gelten unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Eigenbelieferung durch den Hersteller oder Lieferanten.
         Diese Angaben sind somit als Richtwerte und unverbindlich zu betrachten. Lieferverzögerungen begründen deshalb keine Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht
         des Vertrags.
 
6.7    Wird ein Produkt nicht mehr hergestellt oder kann es von unserem Lieferanten nicht mehr geliefert werden, kann die Schweizer AG die bestätigte Bestellung ohne Kostenfolge
         annullieren – die Schweizer AG wird immer versuchen, ein passendes Ersatzprodukt anzubieten.
 
6.8    Der Besteller hat die Schweizer AG darauf aufmerksam zu machen, falls am Bestimmungs- oder Installationsort des Produktes aussergewöhnliche technische, behördliche
         oder gesetzliche Vorschriften gelten, die sich auf die Montage, den Betrieb sowie der Krankheits- und Unfallverhütung beziehen.
 
7.      Prüfpflicht
 
7.1    Die Kundschaft hat gelieferte oder abgeholte Produkte sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Lieferschäden zu prüfen.
 
7.2    Lieferschäden, Falsch- und unvollständige Lieferungen sind schnellstmöglich, spätestens aber 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware unter Erwähnung der Rechnungsnummer
         zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können Reklamationen nicht mehr berücksichtigt werden.
 
8.      Rücknahme und Umtausch
 
8.1    Es besteht in der Regel kein Rückgaberecht.
 
8.2    Nur in einigen Ausnahmefällen ist die Rücknahme von gelieferter Ware möglich. Eine Rücknahme muss jedoch immer im Voraus von der Schweizer AG zugestimmt werden.
 
8.3    Die Rücksendung der Ware hat originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und mit Beilage des Verkaufsbeleges zu erfolgen. Sie erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
 
8.4    Sollte die Rücksendung nicht komplett sein oder die Originalverpackung Schäden aufweisen, behält sich die Schweizer AG das Recht vor, die Sendung zu retournieren oder
         Ihnen einen Unkostenbeitrag von 10 % des Warenwertes, mindestens Fr. 75.-, für die entstandenen Umtriebe sowie entstandene Porto- oder Frachtspesen zu verrechnen.
 
8.5    Nicht bewilligte Retouren, sowie mit Preisen beschriftete oder wegen ungenügender Verpackung auf dem Rückweg beschädigte Artikel, werden an den Absender retourniert
         und die Schweizer AG kann vom Kunden eine Umtriebsentschädigung verlangen.
 
8.6    Im Falle, dass, das Produkt zurückgegeben werden kann, erfolgt die Rückerstattung in Form eines Guthabens oder per Überweisung nach Erhalt der Ware.
 
9.      Garantiebestimmungen
 
9.1    Als B2B-Unternehmen gewährleisten wir eine Garantie von 12 Monaten für Produkte aus unserem regulären Sortiment. Darüber hinaus gilt die Herstellergarantie. 
         
Ausführliche Informationen dazu sind in den Herstellerbestimmungen zu finden und müssen direkt mit dem Hersteller abgeklärt und geregelt werden.
         Es ist zu beachten, dass für spezielle Verkäufe oder in besondere Fälle individuelle Vereinbarungen auf gegenseitigem Einverständnis getroffen werden können. 
 
9.2    Der Lieferschein oder die Rechnung gelten als Garantieschein und sind somit sorgfältig aufzubewahren.
 
9.3    Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Garantiebestimmungen des Herstellers in der Regel lediglich ein Recht auf Nachbesserung bzw. Austausch (Ersatzlieferung)
         vorsehen; dies sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe können insbesondere Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden,
         natürliche Abnutzung, Softwareprobleme, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von aussen, Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation sowie
         die Verwendung von nicht geeignete Speichermeiden sein.
 
9.4    Somit ist das Recht auf Wandelung oder Minderung ausgeschlossen.
 
9.5    Falls nicht anders erwähnt, sind Verschleissteile, Batterien, Akkus, Projektionslampen und Gehäuseteile von der Garantie ausgeschlossen.
 
9.6    Der Entscheid über Reparatur oder Austausch eines Gerätes liegt in der Regel beim Hersteller. Bei Austausch eines Gerätes erneuert sich die Garantiedauer nicht.
         Heimservice ist nicht Bestandteil der Garantie. Das ersetzte Gerät oder die ersetzten Teile gehen in das Eigentum vom Hersteller über.
         Andere oder weitergehende Garantieansprüche bestehen nicht. Abweichende Bestimmungen des Produkteherstellers bleiben vorbehalten.
 
9.7    Der Garantieaustausch oder die Garantiereparatur führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer.
 
10.    Reparaturen
 
10.1  Annahme
 
Das zu reparierende Produkt bitte ohne Zubehör mit einer möglichst detaillierten Fehlerbeschreibung (wenn möglich mit Bildern) bei uns abgeben oder uns zusenden. 
Wurde das Produkt nicht bei der Schweizer AG gekauft, benötigen wir den Lieferschein oder Kaufbeleg.
Befindet sich ein Produkt ausserhalb der Garantie oder wird die Garantie abgelehnt (Siehe Punkt 10.10), wird ein Kostenvoranschlag erstellt. (Siehe Punkt 10.3)
 
10.2  Datensicherung und Datenrettung
 
Bei der Durchführung von Reparaturen kann es zu Datenverlusten kommen. Die Schweizer AG übernimmt keine Haftung für die Sicherung der Daten. Es unterliegt allein der Verantwortung des Kunden, vor Reparaturauftrag für eine erforderliche Datensicherung Sorge zu tragen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt dem Kunden.
 
10.3  Kostenschätzung
 
Befindet sich ein Produkt ausserhalb der Garantie oder wird die Garantie abgelehnt (Siehe Punkt 10.10), wird ein kostenpflichten Kostenvoranschlag erstellt.
 
Dieser Betrag deckt folgende Dienstleistungen:
a) Fehlersuche/ Fehlerüberprüfung (Fehlersuchzeit = Arbeitszeit)
d) Einholung von Angeboten über Ersatzteile bzw. Reparatursätze
e) Erstellung des Kostenvoranschlages
 
Die effektiven Kosten sind von verschiedenen Faktoren (wie u.a. Gerät und Aufwand der Fehlersuche) abhängig, bewegen sich aber zwischen CHF 90.- und CHF 250.- exkl. Transport.

Entscheidet sich der Kunde gegen eine Reparatur, wird im Falle der Entsorgung oder unreparierte Rücksendung des Produktes der Kostenvoranschlag verrechnet.

Entscheidet sich der Kunde für die Ausführung der Reparatur, werden nur die Reparaturkosten (Arbeit, Material, Transport und Zollkosten) verrechnet.
Kann die Reparatur zu diesen Kosten nicht durchgeführt werden oder hält der Auftragnehmer während der Reparatur die Ausführung zusätzlicher Arbeiten für notwendig, so ist das Einverständnis des Auftraggebers einzuholen, wenn die angegebenen Kosten um mehr als 15 % überschritten werden.
 
 10.4  Nicht durchführbare Reparaturen
 
Wenn ein Auftrag aus Gründen nicht durchgeführt werden kann, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist der entstandene Aufwand für die erbrachten Leistungen des Kostenvoranschlages dennoch vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt insbesondere:
 
a) wenn der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat
b) der Auftraggeber den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt
c) der Auftrag während der Durchführung annulliert wird, ohne dass hierfür ein Umstand ursächlich war, den der Auftragnehmer zu vertreten hat
 
Der Reparaturgegenstand wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und gegen Erstattung der Kosten wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden.
 
10.5 Reparaturdauer
 
Die Schweizer AG hat keinerlei Einfluss auf die Reparaturdauer.
Während dieser Zeit hat der Kunde kein Anrecht auf ein Ersatzgerät. Die Schweizer AG bemüht sich aber auf Kundenwunsch, eine Lösung für die Überbrückungszeit zu finden.
 
10.6 Transport
 
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart ist, trägt der Auftraggeber (bei Reparaturen ausserhalb der Garantiezeit) die Kosten für den Transport, die Verpackung und die eventuell entstandenen Zollkosten.
Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung das Werk verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die erforderliche Sorgfalt bei der Überführung zu beachten.
 
10.7. Abnahme/Rügefrist
 
Die Abnahme des Reparaturgegenstandes hat durch den Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart worden ist, unverzüglich und schriftlich nach der Zustellung zu erfolgen.
Erweist sich die Reparatur bei Abnahme als nicht vertragsgemäss, so ist der Auftragnehmer zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Mangel für die Interessen des Auftraggebers unerheblich ist oder der Mangel auf einem Umstand beruht, der dem Auftraggeber zuzurechnen ist. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern.
Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen seit Zustellung des Reparaturgegenstandes als erfolgt.
Mit der Abnahme entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkennbare Mängel, soweit sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.
 
10.8 Gewährleistung
 
Für Mängel an Reparaturarbeiten und/oder fehlerhaften Reparaturersatzteilen leistet die Schweizer AG einzig Gewähr durch Nachbesserung. Sie ist auch berechtigt, das Gerät ohne Weiteres zurückzugeben und den Reparaturauftrag zu stornieren. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadenersatz aus Ansprüchen aller Art, werden ausdrücklich ausgeschlossen
 
10.9 Garantie
 
Die Reparaturzentren gewähren in der Regel 3 Monate Garantie auf die ausgeführten Arbeiten sowie die ersetzten Teile. Die Garantiezeit beginnt ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des Gerätes durch das Reparaturzentrum.
 
10.10 Ausschluss der Garantie
 
Von dieser Garantie explizit ausgeschlossen sind Schäden in Folge von:
 
- Sturz/Herunterfallen oder Krafteinwirkung
- Flüssigkeiten, Schlägen, Kollision, Druck, Hitze, Kälte
- Falsche Handhabung, unsachgemässe Bedienung und/oder mangelhafte Pflege
- Ausgelaufene Batterien/Akkus
- Softwarefehler oder Firmwarefehler
- Updates oder Upgrades
- Viren aller Art, Schmutz, Staub
- Eigener oder Reparaturversuchen durch Dritte
 
11.    Geistiges Eigentum
 
11.1  Die Schweizer AG behält sich für jedes Design, Texte und Grafiken auf ihren Websites (Homepages) alle Rechte vor, insbesondere Eigenturms- und Urheberrechte.
         Vor der Weitergabe an Dritte bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Schweizer AG, Schlieren.
 
12.    Verleih

12.1  Eigentumsschutz: Das Mietgerät bleibt mit all seinen Bestandteilen Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräusserung oder Weitergabe
         der Mietgegenstände, ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Mieter trägt zudem die Kosten, die dem Vermieter im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von verspäteter
         oder beschädigter Rückgabe anfallen.
 

12.2  Angebot/Reservationsbestätigung: Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchungsanfrage
         dar. Die Schweizer AG übernimmt keine Gewährleistung für die Verfügbarkeit der Ware, sei es aufgrund von Angeboten oder der Veröffentlichung von Preislisten.

         Der Auftrag wird immer mit einem Verleihlieferschein (Mietvertrag) bestätigt, der aufzeigt, welches Material gemietet wird, wann der Abholzeitpunkt und Rückgabetermin ist,
         sowie der Preis und die Zahlungskonditionen der Miete. Die Person, die das Material entgegennimmt, bestätigt mit seiner Unterschrift, dass alle Daten im Lieferschein korrekt
         sind und er mit diesem Vertrag einverstanden ist.

12.3  Stornierung: Buchungen können bis 24 Stunden vor dem Abholtag kostenfrei storniert werden. Sollte erst danach eine Stornierung erfolgen, so müssen wir eine Stornierungs-
         gebühr von fairen CHF 15.00 einbehalten. Stornierungswunsch bitte immer mit der Auftragsnummer per E-Mail senden.
 

12.4  Mängelrügen/Pflichten des Mieters: Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit
         zu prüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen
, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend, am Empfangstag bis spätestens 17.30 Uhr,
         per E-Mail an den Vermieter gemeldet worden sind. 

         Jeder auftretenden Mangel, Schaden oder Verlust der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich zu melden.
         Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig.

         Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschliesslich zur üblichen Nutzung der gemieteten Geräte. Mietobjekte sind inkl. Zubehör zum vereinbarten
         Termin in einwandfreiem Zustand zurückzugeben
.

12.5  Haftung: Der Mieter haftet für aufkommende Schäden infolge von Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl.  Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch
         unsachgemässe Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung/Rückgabe entstehen. Der Mieter haftet für abhanden gekommenes Zubehör und
         dem Mietgerät selbst, zum Preis der Neubeschaffung. 
 
12.6  Versicherung: Die Mietgeräte sind nur dann versichert, wenn der Mieter die Geräteversicherung ausdrücklich bestellt hat und die Versicherung sowie die Versicherungs-
         bedingungen 
Bestandteil des Mietvertrages sind. Wird die optionale Versicherung nicht gebucht, so haftet der Mieter bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungswertes
         der Mietgegenstände.
 
12.7  Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald er die Geschäftsräume des Vermieters verlässt oder das Paket vom Paketdienstleister erhält. Bei der
         Rückgabe des Pakets geht die Gefahr mit der Abgabe des Pakets bei der Post (V
ersandunternehmer) oder beim Vermieter über.
 
12.8  Rückgabe defekter Mietgeräte: Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt zurück, hat der Vermieter das Recht den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen
         bzw., im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur, ein Ersatzgerät zu kaufen. Die Kosten werden dem Mieter in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
 

13.    Datenschutz

13.1  Die Schweizer AG gewährleistet, dass im Rahmen einer Bestellung zur Kenntnis gelangte Kundendaten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
         Für die personenbezogenen Daten versichert Schweizer AG, dass alle Daten nach dem Datenschutzgesetz und der einschlägigen Rechtsnorm beachtet wird.
 
13.2  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und dieser
         AGB insgesamt.
 
14.    Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
 
14.1  Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Schweizer AG und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
         ist der Sitz der Schweizer AG.
 
15.    Schlussbestimmungen
 
15.1  Sollten einzelne Bestimmungen oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren,
         berührt das die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.